Die Kategorien und woher die Faktoren kommen
100 %
Bauland (baureif)
Erschlossen und sofort bebaubar. Der Bodenrichtwert gilt direkt. Quelle: Bodenrichtwert der Zone.
75 %
Rohbauland, parzelliert (netto)
Bauleitplanung steht, Parzellen sind geschnitten, Erschließung fehlt noch. Quelle: ErbStH B 179.3.
50 %
Rohbauland, unparzelliert (brutto)
Für Bebauung vorgesehen, aber weder erschlossen noch parzelliert. Quelle: § 247 Abs. 3 BewG.
25 %
Bauerwartungsland
Bebauung in absehbarer Zeit zu erwarten (Flächennutzungsplan), Entwicklung dauert oft 7 bis 10 Jahre. Quelle: § 247 Abs. 3 BewG.
30 %
Hinterland / Baulandmehrfläche
Grundstücksteil hinter der üblichen Bautiefe (rund 35 m), nicht selbständig bebaubar. Quelle: Gutachterausschüsse Mannheim, Sindelfingen.
10 %
Gartenland (nicht bebaubar)
Innerörtliche Freifläche ohne Baurecht, nur als Garten nutzbar. Quelle: Gutachterausschuss Sindelfingen.
eigener
Grünland / Wiese
Landwirtschaftliche Fläche mit eigenem Richtwert, kein Prozentsatz vom Bauland. Quelle: eigener Richtwert (meist 0,40 bis 1,30 €/m²).
eigener
Ackerland
Landwirtschaftliche Fläche mit eigenem Richtwert, Anpassung über die Ackerzahl. Quelle: eigener Richtwert (meist 1 bis 2 €/m²).
eigener
Wald
Waldboden, der Holzbestand kommt separat dazu (siehe Bestand, Land und Wald). Quelle: eigener Richtwert (Boden ohne Aufwuchs, oft unter 1 €/m²).
Typisierte Wertansätze nach § 247 BewG, ErbStH B 179.3 und den Erläuterungen der Gutachterausschüsse (Mannheim, Sindelfingen, Hamburg). Weist dein Gutachterausschuss eigene Richtwerte für Bauerwartungs- oder Rohbauland aus, gehen die vor. Keine Rechts- oder Steuerberatung.