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Steuer-Guide

Immobilie verkaufen nach 10 Jahren: Was steuerfrei ist und wo die Fallen liegen

Die Zehnjahresfrist nach Paragraf 23 EStG gilt weiterhin. Was das für Buy & Hold, Fix & Flip und die Rechtsformwahl konkret bedeutet.

Stand 10.09.2026·ImmoAlpha Team
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Für private Immobilien-Investoren in Deutschland ist der Verkauf nach mehr als zehn Jahren Haltedauer weiterhin der zentrale steuerliche Hebel: Der Veräußerungsgewinn fällt dann grundsätzlich nicht mehr unter das private Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG.

Diese Steuerfreiheit ist aber kein generelles Immobilienprivileg. Sie gilt nur, solange der Verkauf im Privatvermögen stattfindet und nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel kippt. Genau dort liegen die größten Risiken für Fix & Flip, Aufteiler und serielle Verkäufe.

Hinweis: Dieser Guide dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerrecht ändert sich, konsultiere für deine konkrete Situation immer einen spezialisierten Steuerberater.
Aktueller Stand: 23.08.2026

Die Zehnjahresfrist gilt unverändert. Wer heute nach zehn Jahren Haltedauer verkauft, verkauft weiterhin steuerfrei.

Am 23.06.2026 hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/6637), der die Haltefrist in Paragraf 23 EStG komplett streichen würde. Jeder Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie wäre dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Entwurf beziffert die Mehreinnahmen auf rund 6 Milliarden Euro. Auch Eigennutzer wären betroffen: Statt der heutigen Regelung mit den beiden vorangegangenen Kalenderjahren war eine durchgehende Selbstnutzung von mindestens 36 Monaten vorgesehen.

Der Finanzausschuss hat den Entwurf am 08.07.2026 behandelt und die Ablehnung empfohlen (Drucksache 21/7081), mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen Grüne und Linke. Eine Mehrheit gibt es in dieser Wahlperiode nicht. Das Thema ist damit aber nicht erledigt, sondern nur ohne Mehrheit. Gesetzentwurf 21/6637 · Beschlussempfehlung 21/7081

Der Überblick in vier Zeilen

Privat gehaltene Immobilie, über 10 Jahre gehalten
Veräußerungsgewinn fällt grundsätzlich nicht mehr unter Paragraf 23 EStG.
Selbstgenutzte Immobilie
Steuerfreiheit kann sogar vor Ablauf von zehn Jahren greifen, wenn die Eigennutzungs-Ausnahme erfüllt ist.
GmbH
Keine private Zehnjahresfrist, der Gewinn bleibt körperschaft- und regelmäßig gewerbesteuerpflichtig.
Vermögensverwaltende Personengesellschaft
Steuerlich transparent, Paragraf-23-Gewinne können den Gesellschaftern zugerechnet werden.

Die wichtigste Trennlinie ist dabei nicht "renoviert oder nicht renoviert", sondern: privates Veräußerungsgeschäft gegen gewerbliche Tätigkeit. Für klassische Buy-and-Hold-Fälle ist die Lage günstig. Für Fix & Flip ist sie strukturell ungünstiger.

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